Allgemeine Geschäftsbedingungen
General:
- The transport conditions for furniture transport apply to transport in the furniture vehicle (furniture trailer, interchangeable container, container, liftvan) domestically, as well as to and from abroad. They apply to all operations and related transactions of the contractor, unless legal provisions, particularly those for the protection of consumers, oppose them.
- The contractor must fulfill his obligations with the customary diligence of a merchant.
Liability:
- The contractor is liable for the loss or damage of the goods, provided the loss or damage occurs due to his fault during the handling or transport of the goods under his responsibility.
- Der Auftragnehmer hat den Schaden unter Ausschluss der Haftung für etwaige Wertminderung in natura zu beseitigen, jedoch steht es ihm in jedem Fall frei, die Entschädigung in Geld zu leisten. In jedem Fall ist die Haftung des Auftragnehmers mit 1090,09 Euro pro Möbelmeter beschränkt.
Liability is excluded:
- for the contents of any type of container, whose packing and unpacking were not included in the contract.
- für den Inhalt von auf Veranlassung des Auftraggebers beladen stehen bleibenden Möbelautos, sofern nichts Besonderes vereinbart ist.
- für Schäden, die in Folge der natürlichen oder der mangelhaften Beschaffenheit des Gutes entstehen, wie z.B. Bruch oder Beschädigung von Marmorplatten, Glas, Porzellan, Spiegel, Glühkörpern, Stuckrahmen, Beleuchtungskörpern, Lampenschirmen, Öfen und mechanischen Werken, es sei denn, dem Auftragnehmer wird ein Verschulden nachgewiesen.
- für Schäden an Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren jeder Art, Dokumenten und Urkunden
- für Funktionsschäden an Elektrogeräten wie z.B.: Waschmaschinen, Rundfunk-, Fernseh-, EDV- oder anderen empfindlichen Geräten
- für Schäden an Pflanzen oder Tieren
Haftungsausschluss bei Unvermeidbarkeit, § 426 HGB
Ebenfalls ist der Frachtführer von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die der Frachtführer auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte.
Unvermeidbar sind Unfälle, auf die der Frachtführer keinen Einfluss hat, wie z.B. die Kollision eines mit angemessener Geschwindigkeit ganz rechts fahrenden LKW mit einem Sattelzug, der über die Mittellinie geraten war.
Diesbezüglich ist es rechtswirkend vom Auftragsnehmer, vom Auftrag ohne weitere Kosten zurückzutreten.
Die Haftung ist weiters ausgeschlossen:
- für Beschädigung der Wände, Fenster, Böden und Stiegengeländer, wenn die Größe und Schwere der zu transportierenden Güter dem Raumverhältnis nicht entsprechen
- für Verzögerungen, Schäden und Verluste, die durch nicht rechtzeitige Gestellung der Transportmittel (Eisenbahn, Schiff) hervorgerufen sind
- für Einhaltung festgesetzter Termine bei verspätetem Eingang amtlicher Urkunden sowie Auskünfte über Zollbehandlung, Ausfuhrbestimmungen und sonstige gesetzliche Vorschriften.
- Die Haftung erlischt, wenn äußerlich erkennbare Mängel nicht sofort bei Ablieferung, äußerlich nicht erkennbare Mängel nicht spätestens am sechsten Tag nach Ablieferung dem Auftragnehmer schriftlich zur Kenntnis gebracht werden.
- Für Schäden infolge verspäteter Ablieferung ist die Haftung des Auftragnehmers in jedem Falle mit 109,1 Euro pro Tag, höchstens jedoch mit 1090,09 Euro zu beschränken.
Der Auftraggeber haftet:
- für die Echtheit, Richtigkeit und Vollständigkeit der übergebenen Belege
- für Verluste und Beschädigungen der Transportmittel, Zubehörteile und Packmittel, soweit diese durch ihn oder durch von ihm gestellte Hilfskräfte zu verantworten sind
- für das Möbelauto einschließlich des Auftragnehmers im Falle der Selbstbe- oder -entladung des Transportgutes
- für die Folgen fehlerhafter Angaben über Gewicht, Inhalt und Art des Transportgutes
- für alle Unkosten, die infolge einer nicht durch Verschulden des Auftragnehmers entstandenen Transportverzögerung oder Behinderung erwachsen
Transportversicherung:
- Zur Versicherung des Gutes ist der Auftragnehmer verpflichtet, sofern ein schriftlicher Auftrag dazu unter Angaben des Versicherungswertes und der zu deckenden Gefahren vorliegt.
- Die Transportversicherung erstreckt sich nur auf Transportmittelunfall, Feuergefahr, Diebstahl, Unfälle durch höhere Gewalt und Möbelbruch.
- Gegen Bruch von Glas, Porzellan usw. sowie gegen Kriegsrisiko, Plünderung und Aufruhr kann eine gesonderte Versicherung abgeschlossen werden.
Wir weisen darauf hin, dass wir nach Bestimmungen d. CMR und den dadurch normierten Höchsthaftungsgrenzen arbeiten.
Preisberechnung:
- Die Kostenabrechnung erfolgt aufgrund der zur Zeit der Ausführung des Umzuges geltenden Tarifsätze, Frachten- und Wechselkurse.
- Wenn sich zum Zeitpunkt des überreichten Angebotes bis zur Ausführung des Umzuges die Tarifsätze, Frachten- und Wechselkurse vermindern oder erhöhen, so ändern sich entsprechend die vereinbarten Transportkosten.
Besonders zu bezahlen sind:
- Transporte mit Klavieren, Tresoren und anderen Schwergütern
- Mehraufwendungen bzw. Mehrleistungen im Interesse des Umzuges auch ohne besonderen Auftrag
- Installations-, Dekorations-, Tischler- und Reinigungsarbeiten
- Mehraufwendungen durch Witterungsverhältnisse oder falls in gesperrten oder aufgerissenen Straßen das Möbelauto nicht vor das Haus gefahren werden kann
Pflichten des Auftraggebers:
- Die Besonderung aller für die Durchführung des Transportes erforderlichen Dokumente und Bewilligungen obliegt dem Auftraggeber.
- Kann die Entladung des Möbelautos nicht sofort nach dem Eintreffen am Bestimmungsort erfolgen, kann der Auftragnehmer Ersatz aller aus der verzögerten Annahme entstehenden Unkosten und Schäden verlangen.
- Bei Abholung des Gutes ist der Auftraggeber verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.
- Der Rechnungsbetrag ist zu bezahlen:
- Bei Inlandstransporten vor Entladung
- Bei Auslandstransporten vor Beladung.
Stornierung des Umzugtermines, Ausfallskosten:
Nachstehende Kosten werden verrechnet wenn der Umzugstermin/Delogierung/Räumungstermin abgesagt wird:
- Nach erfolgter Auftragsbestätigung 20 % der Auftragssumme
- Bis 7 Werktage vor Umzugstermin 40 % der Auftragssumme
- Bis 3 Werktage vor Umzugstermin 60 % der Auftragssumme
- Bis 1 Werktage vor Umzugstermin 80 % der Auftragssumme
- Am Tage des Umzugstermin 100 % der Auftragssumme
Mündliche Abrede:
Für die Ausführung mündlich erteilter Aufträge, die von keiner Seite schriftlich bestätigt sind, trägt der Auftraggeber die Gefahr.
Verjährung:
Alle Ansprüche gegen den Auftragnehmer, gleichviel aus welchem Rechtsgrund, verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit der Kenntnis des Berechtigten von dem Anspruch, spätestens jedoch mit der Ablieferung des Gutes.
Gerichtsstand:
Der Gerichtsstand für alle Beteiligten wird durch den Ort der Handelsniederlassung des Auftragnehmers bestimmt, mit dem das Geschäft abgeschlossen wurde.
Sonstige Abmachungen:
Sonstige Vereinbarungen bedürfen für deren Gültigkeit der schriftlichen Form.
Gültigkeit:
Sollten Punkte durch diese AGB nicht geregelt sein, gelten die Bestimmungen der Kammer der gewerblichen Wirtschaft, Sektion Spediteure, in der jeweils gültigen Fassung.