Allgemeine Geschäftsbedingungen

General:

Liability:

Liability is excluded:

Haftungsausschluss bei Unvermeidbarkeit, § 426 HGB

Ebenfalls ist der Frachtführer von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die der Frachtführer auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte.

Unvermeidbar sind Unfälle, auf die der Frachtführer keinen Einfluss hat, wie z.B. die Kollision eines mit angemessener Geschwindigkeit ganz rechts fahrenden LKW mit einem Sattelzug, der über die Mittellinie geraten war.

Diesbezüglich ist es rechtswirkend vom Auftragsnehmer, vom Auftrag ohne weitere Kosten zurückzutreten.

Die Haftung ist weiters ausgeschlossen:

Der Auftraggeber haftet:

Transportversicherung:

Wir weisen darauf hin, dass wir nach Bestimmungen d. CMR und den dadurch normierten Höchsthaftungsgrenzen arbeiten.

Preisberechnung:

Besonders zu bezahlen sind:

Pflichten des Auftraggebers:

Stornierung des Umzugtermines, Ausfallskosten:

Nachstehende Kosten werden verrechnet wenn der Umzugstermin/Delogierung/Räumungstermin abgesagt wird:

Mündliche Abrede:

Für die Ausführung mündlich erteilter Aufträge, die von keiner Seite schriftlich bestätigt sind, trägt der Auftraggeber die Gefahr.

Verjährung:

Alle Ansprüche gegen den Auftragnehmer, gleichviel aus welchem Rechtsgrund, verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit der Kenntnis des Berechtigten von dem Anspruch, spätestens jedoch mit der Ablieferung des Gutes.

Gerichtsstand:

Der Gerichtsstand für alle Beteiligten wird durch den Ort der Handelsniederlassung des Auftragnehmers bestimmt, mit dem das Geschäft abgeschlossen wurde.

Sonstige Abmachungen:

Sonstige Vereinbarungen bedürfen für deren Gültigkeit der schriftlichen Form.

Gültigkeit:

Sollten Punkte durch diese AGB nicht geregelt sein, gelten die Bestimmungen der Kammer der gewerblichen Wirtschaft, Sektion Spediteure, in der jeweils gültigen Fassung.